Aus der Chronik von Martin Müller, geschrieben 1962-1970

Zum Feuerlöschwesen in Gaußig seit 1795

Gaußig, den 14. Juni 1842
Auch wird an der heutigen Gemeinderatssitzung der Wunsch ausgesprochen und lebhaft unterstützt, daß in der Zukunft bei Sammlungen für durch Brand Verunglückte eine gewisse Norm der Beitragspflichtigkeit angenommen werden möge, damit in Zukunft die Gemeinde vor Schande geschützt und größere Grundbesitzer zu bestimmten Beiträgen angehalten werden mögen.

gez. Rothe


1864
braucht die Gemeinde Gaußig keine Feuerspritze.

Gem.-Buch S. 106:
Eine Feuerspritze braucht die hiesige Gemeinde nicht anzuschaffen, da die Herrschaft zwei brauchbare Spritzen hat, welche dieselbe bei einem ausbrechenden Brandunglück bereitwillig zur Hülfe stellen wird. Aber vorläufig sollen drei neue starke Feuerhaken angeschafft werden, welche vorläufig in dem herrschaftlichen Leiterhause mit aufbewahrt werden sollen. Nachträglich wird bemerkt, daß drei neue starke Feuerhaken angeschafft worden sind, und 2 davon im herrschaftlichen Leiterhause, 1 aber in Kleingaußig bei Nr. 13 aufbewahrt werden.

Steudner, G. Vorstand


Da mit dem 1. Januar 1864 das neue Brandkassengesetz in Kraft getreten ist, so muß nach diesem Gesetz jede Gemeinde eine Feuerlöschgerät-Kasse haben, woraus von nun an die sämtlichen Feuerlöschgeräte, welche bei einem Brande beschädigt worden sind, wieder hergestellt werden sollen.
  In die Feuerlöschkasse fließen:
1. ein Prozent der bar eingehenden Brandkassenbeiträge
2. die in §137 des Gesetzes erwähnten Strafgelder von Privatanstalten und Versicherten
3. ein Drittel der Brandschäden-Vergütung, die Privatanstalten zu zahlen haben für zur Versicherung gelangte beitragspflichtige und zutrittsfähige Gegenstände.
4. ein Prozent der Prämiengelder, die Privatanstalten von einem Orte einnehmen.
5. zwei Fünftel der Spritzenprämie.

1879, 10. Januar:
werden drei kleine Handdruckspritzen angeschafft. Beschlossen wurde ferner, daß auf Kosten der Feuerlöschkasse 3 Stück kleine Handdruckspritzen angeschafft werden sollen, nämlich 2 für Gaußig und eine für Kleingaußig und sollen dieselben dazu geeigneten Persönlichkeiten zum Gebrauch beim Feuer übergeben werden.
Die auf Beschluß des Gemeinderates vom 10 Januar 1879 angeschafften Handdruckspritzen sind an nachgenannte Gemeindeglieder übergeben worden:
Nr. 1 an Haus- und Feldbesitzer und Stellmacher August Biesold Cat.-Nr. 9 (Naundorfer Str. 7)
Nr. 2 an Haus- und Schmiedegrundstücksbesitzer August Neumann, Cat.-Nr. 56 (An der Kirche 12)
Nr. 3 an Haus- und Schmiedegrundstücksbesitzer August Wobst, Cat.-Nr. 68 (Bautzener Str., Bergt)
sämtlich in Gaußig und werden diese Spritzen von den genannten Herren bei Ausbruch eines Feuers in der Gemeinde oder in der nächsten Nachbargemeinde in Gebrauch genommen werden.

Gemeindebuch S. 145:
Die Revision der Feuerlöschgeräte und Feuerstellen soll im Monat März durch den Gemeindevorstand und den Gemeindeältesten vorgenommen werden.

Gem.-B. S. 162 25. Januar 1895:
Unter den Akten, die der Gemeindevorstand Steudner bei seiner Amtsniederlegung an seinen Nachfolger Karl August Pietsch übergibt, findet sich unter Nr. 33 die Feuerlöschkassenrechnungen.

S.182:
Ferner wurden übergeben:
1 Sparkassenbuch der Stadt Bautzen Feuerlöschkasse mit einer Einlage nebst berechneten Zinsen von 175 Mark 22 Pfg. lt. Buch Nr. 58101
Bei der Feuerlöschkasse betrug die Einnahme in Summa 13 M 30 Pfg., welche in die Bautzener Sparkasse auf das Buch 58101 eingezahlt worden sind, und beträgt das Vermögen der Feuerlöschkasse am Jahresschluß 1896 621 Mark 14 Pfg, wovon im Jahre 1893 auf Beschluß des Gemeinderates 490 Mark zum Straßenbau geliehen und 131 M. 14 Pfg. in der Sparkasse befinden.

Gem.-B. S. 169:
1900, 28.11.:
Die Feuerlöschkassenrechnung ergab 21 M 68 Pfg. Einnahmen, Ausgabe -M -Pfg.

S. 192:
Im Jahre 1912 wurde das Spritzenhaus erbaut. Die Pacht für ein Jahr betrug 1 Mark, Zeit der Pacht 99 Jahre. Gebaut wurden neben dem Raum für die Spritze gleichzeitig 2 Krankenstuben, 1 Freibank, 1 Arrestzelle.
Im Jahre 1902 wurde für die Gemeinde eine Spritze angeschafft. Preis 590 Mark. Außerdem 100m Schläuche
  2.9.1940
Auf Vorschlag des Herrn Bürgermeister Jatzke wurde einstimmig beschlossen, 1 Motorspritze und die Ausrüstung für die Freiw. Feuerwehr anzuschaffen.
3. 10.1942
Die freiwillige Feuerwehr zu Gaußig erhält ihre tragbare Kraftspritze: Endlich nach langem Warten und Hoffen war der Tag gekommen, wo die Feuerwehr zu Gaußig ihre Kraftspritze erhalten sollte. Sonnabend gegen 1 Uhr wurde die Kraftspritze von einigen Männern vom Wagen des Rittergutes, der die Kraftspritze von der Bahn geholt hatte, heruntergehoben und in das Gerätehaus untergebracht. Die Gemeinde zu Gaußig ist mit dem heutigen Tage im Besitz einer Motorspritze. 11.10.1942
erfogltedie Übergabe der tragbaren Kraftspritze an die Freiw. Feuerwehr zu Gaußig. Lieferant der Spritze ist die Fa. Fischer, Görlitz. Da die Schläuche noch nicht geliefert waren, lieh die Seitschener Feuerwehr die notwendigen Schläuche.

28.3.1943
Die F. Fw. Gaußig erhält ihren Anhänger zur Kraftspritze. 10 Mann der F. Fw. Gaußig holten den 1-Achs-Anhänger in Seitschen von der Bahn. Die Feuerwehren von Diehmen, Drauschkowitz und Klein-Döbschütz erhielten gleichzeitig ihren Anhänger mitgeliefert.
Nachtstreifendienst seit 9.9.1943, anfangs aller 4 Tage von 21.30 bis 3 Uhr, später täglich von 10 Uhr bis 4.30 Uhr. Am 2.10.1944
erfolgte die Gründung einer Feuerwehr-Frauengruppe im Alter von 20-30 Jahren. 14 Namen werden aufgeführt, 8 aus Gaußig, 3 aus Günthersdorf, 3 aus Golenz. Am 15.9.1945
fand im Gasthof Stiebitz (Medewitzer Str. 9, Kallauch) die erste Zusammenkunft ehemaliger Feuerwehrmänner nach dem Kriege statt.

27.3.1966 (wurde dies aufgeschrieben von M. M.)